Tegel. Das Obdachlosenwohnheim „Haus Sonnenschein“ in der Ernststraße 29 soll geräumt werden. So jedenfalls will es der neue Hausbesitzer.
Circa 40 Menschen leben im „Haus Sonnenschein“. Die Biographien sind so unterschiedlich wie ihre Herkunft. Flüchtlinge leben hier neben Menschen, die auf regulärem Wege keine eigene Wohnung finden. Doch ein Punkt vereint sie seit März dieses Jahres: Ihr Reinickendorfer Idyll ist bedroht. Bedroht durch den neuen Luxemburger Hausbesitzer. Dieser lässt das Haus gerade sanieren. Für ein Obdachlosenwohnheim scheint in dem sanierten Gebäude dann kein Platz mehr zu sein.
Cornelia Seemann leitet das Wohnheim seit zehn Jahren. Solange ist mancher Mieter schon mit dabei. „Wenn das Haus schließen muss wäre es eine Katastrophe. Manche Bewohner sind krank.“ Nach einer kurzen Pause fügt sie hinzu: „Den neuen Besitzer interessiert das nicht. Er hat nur die Gentrifizierung im Sinn.“
Dass es der neue Hausbesitzer durchaus ernst meint, zeigt das Vorgehen der ihn vertretenden Hausverwaltung. Seit März dieses Jahres wird das Wohnheim mit Kündigungen überzogen. Der Anwalt des „Haus Sonnenscheins“ hat Klage beim Landgericht Berlin gegen die Kündigung zum 30. September eingereicht. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.
Plötzlich sei der Mietvertrag fehlerhaft
Zur Vorgeschichte: Das Wohnheim „Haus Sonnenschein“ hat 2015 einen Mietvertrag über Gewerberäume mit dem damaligen Hausbesitzer abgeschlossen. Die Räume befinden sich im Souterrain und im Erdgeschoss. Zum Mietvertrag mit zehnjähriger Laufzeit gehört eine Option zur weiteren Verlängerung. Im November 2016 wurde das Objekt an der Ernststraße 29 an die Luxemburger Albert Immo 1 verkauft. Mit der Maßgabe, dass das Obdachlosenwohnheim bleiben könne. Im März 2017 flatterte der Heimleitung die erste Kündigung der Werz Goldstein & Werz Hausverwaltungs GmbH (WGW) ins Haus. Der Gewerbemietvertrag werde nicht akzeptiert, lautet die Begründung. Fehler im Vertrag wurden moniert. Dieser Brief enthielt eine Kündigung zum 29. März. Cornelia Seemann legte Widerspruch ein. „Eine Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung oder dem Besitzer war nicht möglich. Am Telefon wurde ich hingehalten und vertröstet.“ Auf E-Mails wurde ebenfalls nicht geantwortet. Stattdessen folgte eine zweite Kündigung am 4. April. Diesmal sollte zu Ende September geräumt werden.
Da wiederum alle Wege einer gütlichen Einigung, geschweige denn eines persönlichen Gespräches scheiterten, nahm sich das Heim einen Rechtsbeistand. Dieser reichte am 11. Mai Klage beim Landgericht Berlin ein. Aus Sicht des Anwalts ist der Gewerbemietvertrag gültig.
Weder das Bezirksamt Reinickendorf noch der Luxemburger Investor oder Hausverwaltung WGW haben sich bis Redaktionsschluss zum vorliegenden Fall geäußert. gw
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