Amt scheitert vor Gericht: Zwei Tiefwerder-Pächter halten durch
Wilhelmstadt. Das Bezirksamt wirbt mit der erfolgreichen Renaturierung der Tiefwerder Wiesen – ohne jedoch zu erwähnen, dass es dabei mehrfach vor Gerichten scheiterte.
Ende September hatte das Spandauer Volksblatt fälschlicherweise berichtet, dass nach einer Landgerichtsentscheidung eine Parzelle in dem Gebiet geräumt werden musste (siehe http://asurl.de/12rg) und nur noch eine weitere übrig bleibe. Dies ist jedoch nicht richtig: Am 18. Juni 2015 hatte das Berliner Kammergericht die Kündigung der Parzelle seitens des Bezirksamtes in letzter Instanz zurückgewiesen (Geschäftsnummer 20 U 184/14).
Auf Nachfrage bestätigt die Leiterin des Grünflächenamtes, Elke Hube, dass beide Parzellen "noch nicht beräumt“ sind. Wie eine andere Information entstand, könne sie nicht nachvollziehen. Gleichwohl will sie die Definition, die Nutzung der Parzellen sei rechtmäßig, nicht mittragen. Dabei musste das Bezirksamt bei der Kündigung von Pächtern in Tiefwerder schon mehrfach empfindliche juristische Niederlagen einstecken.
Zweimal bescheinigte das Berliner Kammergericht dem Amt sogar, es mit dem Grundgesetz nicht genau zu nehmen. Die Kündigung sei ein Verstoß gegen das aus Artikel drei Absatz eins folgende Willkürverbot, heißt es in einer Entscheidung von 2009 (Geschäftszeichen 20 U 152/07), und schon 2008 hatte das Kammergericht festgestellt, dass die Kündigung dem Willkürverbot und der Gleichbehandlung aller Parzelleninhaber nicht genüge (Geschäftszeichen 8 U 165/07).
Das Bezirksamt bemüht sich seit Jahren, die Tiefwerder Wiesen zu renaturieren und die seit Jahrzehnten vorhandenen Lauben zu beseitigen. „Es wurden 67 Lauben abgerissen“, sagt Helmuth Klatt, Vorsitzender des Interessenverbandes der Freunde Klein-Venedigs, in dem sich rund 160 Mitglieder für das traditionelle Tiefwerder engagieren. CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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