Kann ich mir einen Platz im Pflegeheim leisten?
Schon längst hat sich die öffentliche Meinung über Altenpflegeheime drastisch gewandelt und ist im Gegensatz zu früheren Zeiten sehr viel positiver geworden. Natürlich hat fast jeder Mensch ein schlechtes Gewissen, wenn die Zeit kommt, wo Betreuung und Pflege der Eltern oder eines Elternteils in deren eigenen vier Wänden selbst oder durch ambulante Dienste nicht mehr zu leisten sind. Spätestens dann steht meist ein Umzug in ein Pflegeheim an und die Betroffenen sind nicht unbedingt immer ganz einverstanden mit diesem Schritt.
In diesem Moment kommt es darauf an, behutsam und in kleinen Schritten Überzeugungsarbeit zu leisten, um den Umzug attraktiv zu machen.
Immer mehr Pflegeeinrichtungen haben ein neues Verständnis für den Dienstleistungsgedanken entwickelt und wissen, dass ihre potenziellen Kunden, sprich künftigen Bewohner, gerade auch in Berlin eine große Auswahl an Pflegeeinrichtungen haben. Viele wissen inzwischen auch, dass die Sozialhilfeträger sich an den Kosten beteiligen. So kann ein Senior mit einem Einkommen von beispielsweise 1000 Euro Rente sich durchaus auch einen Platz in einer Einrichtung seiner Wahl suchen. Wenn dort der Platz 1500 Euro kostet, so bekommt der Senior künftig einen monatlichen zusätzlichen Barbetrag in Höhe von ca. 100 Euro zur freien Verfügung für Friseur, Fußpflege und andere kleine Annehmlichkeiten des Lebens. Den Differenzbetrag in Höhe von 600 Euro, den der Senior nicht aufbringen kann, da kein weiteres Vermögen vorhanden ist, übernimmt in vielen Fällen der Sozialhilfeträger.
Dieser prüft selbstverständlich vor der Entscheidung alle persönlichen Umstände und auch eventuell vorhandene Kinder müssen ihre Vermögensverhältnisse offen legen. Grundsätzlich besteht im Falle der Beziehungen von Leistungen des Sozialhilfeträgers nur ein Anspruch auf einen Platz im Doppelzimmer und es muss ein Bedarf an Hilfe zur Pflege bzw. eine Pflegestufe vorhanden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen, hierzu zählen z. B. entsprechende ärztliche Indikationen, die eine Unterbringung im Doppelzimmer unzumutbar machen, bewilligt der Sozialhilfeträger auch ein Einzelzimmer.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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