Anwohner des Mexikoplatzes müssen Schülerlärm hinnehmen
Der Hintergrund: Die Waldschule Gerdes an der Salzachstraße will ihre Schülerzahl von 100 auf 127 aufstocken. Die Nachbarn rechneten "mit einer mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes nicht mehr verträglichen Lärmbelästigung", wie es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts zu lesen ist. Sie forderten eine Lärmschutzmauer und schallisolierte Fenster.
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Der erweiterte Schulbetrieb verletze keine nachbarschützenden Vorschriften. Der Betrieb einer privaten Grundschule mit maximal 127 Schülern in der Zeit von 7.30 bis 16.30 Uhr sei mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes nicht unverträglich. Die Geräusche von auf dem Pausenhof spielenden Grundschulkindern müssten unabhängig von ihrer Intensität nach dem Toleranzgebot im Bundesimmissionsschutzgesetz hingenommen werden.
Geräuscheinwirkungen von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen seien im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkungen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Der zeitlich begrenzte Schul- und Pausenbetrieb belasse den Eigentümern zudem erhebliche Zeiträume, in denen von dem Schulgrundstück überhaupt keine Geräuschimmissionen ausgingen. Zudem seien die Grundstücke wegen der nahen S-Bahnlinie und auch wegen der seit Langem bestehenden Schule durch eine nicht unerhebliche Geräuschvorbelastung geprägt.
Streit um Lärm und Lärmschutz gibt es auch in einer anderen Ecke Zehlendorfs, an der Clayallee. Dort hat Stofanel, Investor der Wohnanlage "Fünf Morgen Urban Village", im Juni drei fünf Meter hohe Lärmschutzwände errichtet - auf Wunsch des Bezirks.
Baustadtrat Norbert Schmidt (CDU) will die neben den Neubauten liegenden Spiel- und Sporteinrichtungen des Bezirks vor möglichen Klagen schützen, die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Klageverzicht reiche nicht aus.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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