Streit um Mietspiegel in der Großsiedlung An der Kappe

Mieterhöhungen

Die Deutsche Wohnen AG, die in Berlin ca. 110.000 Wohnungen bewirtschaftet und zum 01.07.2016 die Verwaltung der Großsiedlung An der Kappe, Borkzeile, Petzoldweg, Seegefelder Straße in Berlin-Spandau mit ca. 1100 Wohneinheiten übernommen hat, erhöhte Mitte Dezember 2016 in der Wohnanlage die Nettokaltmieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete des Berliner Mietspiegels.

Nichtanerkennung des Mietspiegels

Die Deutsche Wohnen erkennt damit den Berliner Mietspiegel 2015 auch weiterhin nicht an und das, obwohl sie auf Antrag von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Anhörung in die Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 15.02.2017 genau zu diesem Thema geladen wurde.

Die Nichtanerkennung des Mietspiegels begründet die Deutsche Wohnen in einem Schreiben vom 30.01.2017 wie folgt: „Weiterhin sind wir der Auffassung, dass der Berliner Mietspiegel 2015 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist und daher für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ungeeignet ist. ... Wir bitten daher erneut um Zustimmung zu unserem Mieterhöhungsverlangen bis spätestens zum 28.02.2017."

Kommentar des AMV

„Die Deutsche Wohnen spielt mit der Angst der Berliner Mieterinnen und Mieter und versucht, Mieterhöhungen oberhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ durchzusetzen", sagte der 1. Vorsitzende des AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V., RA Uwe Piper. „Sie ist das einzige börsennotierte Wohnungsunternehmen in Berlin, dass den Berliner Mietspiegel nicht anerkennt und diesen bewusst missachtet", so Piper. „Die Deutsche Wohnen versucht, den Mietern glauben zu machen, dass ihre Mieterhöhung rechtens und Widerstand zwecklos sei", meint Piper. „Die meisten Mieter fürchten sich vor einer Klage und akzeptieren deshalb die unrechtmäßige Mieterhöhung", so Piper. „Zum Glück sehen das die Gerichte mit Ausnahme von zwei Entscheidungen anders und überprüfen Mieterhöhungen anhand des Berliner Mietspiegels", erläuterte Piper. „Mieter sollten sich gegen Mieterhöhungsverlangen oberhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ wehren und auf keinen Fall ihre Zustimmung erteilen", rät Piper. „Wenn Mieter unsicher sind, ob ihre Mieterhöhung rechtmäßig ist oder nicht, sollten sie fachkundigen Rat bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht einholen", empfiehlt Piper.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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