Schwierigkeiten beim Eindämmen der Gaststättenflut
Ihn umzusetzen ist allerdings nicht so einfach. "Wir brauchen zunächst klare Fakten", sagt Wirtschaftsstadtrat Dr. Peter Beckers (SPD). Und ob in einem Gebiet wirklich ein Lokalstopp durchgesetzt werden könne, sei am Ende möglicherweise ein Fall für das Gericht. Gegen die Kneipendichte will Friedrichshain-Kreuzberg mit Hilfe des Paragrafen 15 der Baunutzungsverordnung vorgehen. Er definiert zu genehmigende Betriebe als unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart eines Wohnviertels widersprechen.
"In manchen Straßen gibt es keinen Bäcker, Lebensmittelladen oder Friseur mehr. Dafür ein Lokal nach dem anderen", meint der Grünen-Bezirksverordnete Julian Schwarze, dessen Fraktion den Antrag eingebracht hatte. Die Kneipendichte in einer Straße ist aber nicht allein das entscheidende Kriterium. Vielmehr geht es darum, ob das Bild im gesamten Gebiet ähnlich ist, ob dort wirklich wichtige Geschäfte des täglichen Bedarfs fehlen. "Die Frage ist, wann sprechen wir von einer Unterversorgung?", sagt Stadtrat Beckers. Dafür gebe es keine eindeutige Definition. Herrscht Mangel in einem Kiez, wenn Fleischer oder Blumenladen fehlen?
Die Grünen verwiesen außerdem darauf, dass der Paragraf 15 bereits in Worms in Rheinland-Pfalz erfolgreich angewendet werde. Dort sei das durch einen Richterspruch bestätigt worden. Doch darauf will sich Beckers nicht allein verlassen. "Es ist die Frage, ob eine kleinere Stadt mit Berlin oder auch nur einem Berliner Bezirk zu vergleichen ist." Auf der anderen Seite würde er aber ebenfalls eine Gerichtsentscheidung begrüßen. "Dann hätten wir auf jeden Fall Klarheit."
Der Bezirk will zunächst für stark mit Lokalen versorgte Gebiete ein Kataster erstellen. Als erstes passiert das im Graefekiez. Bis April soll es dort vorliegen. Parallel dazu werde es eine "weiche Einflussnahme" auf Eigentümer geben. Ihnen soll nahe gelegt werden, ihre Gewerberäume nicht an neue Gaststätten zu vermieten.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
Kommentare