Sport- und Schulstandort Osteweg
Vorschlag zur Zusammenlegung von Schule und Sporthalle ist unrealistisch!

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Mit der Pressemeldung im Tagesspiegel Steglitz-Zehlendorf vom 4. Oktober 2018 wird erneut deutlich, dass die Kommunikation zwischen dem Senat und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf gestört ist. Warum unterbreitet die Senatsfinanzverwaltung ihren Vorschlag, auf dem seit 1994 (!!) leerstehenden und denkmalgeschützten Grundstück am Osteweg 53 eine Schule und eine Sporthalle unterzubringen, dem Tagesspiegel und nicht dem Bezirk?
Leider wiederholt sich an dieser Stelle auch das, was wir zu Beginn der Geschichte um den Osteweg beobachtet haben (Sie erinnern sich: SenFin hatte das Grundstück am Osteweg 63 vor seiner Entscheidung noch nicht einmal in Augenschein genommen!): der Senat kennt seine Grundstücke nicht. Wie sonst ist zu erklären, dass die Sprecherin des Finanzsenators behauptet, dass das Grundstück am Osteweg 53 mit 20.000 qm (tatsächlich sind es nur knapp 19.000 qm) groß genug sei für Schule und Sporthalle?
Der einfache Größenvergleich greift hier klar zu kurz. Auf dem Grundstück stehen einige denkmalgeschützte Gebäude, die mit ihren Grundflächen von ca. 6.000 qm bereits fast ein Drittel des Grundstückes belegen. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass für eine Schule Außenflächen wie Schulhof, Schulgarten, Außensportanlagen, Fahrradständer, Parkplätze etc. mit mehreren tausend Quadratmetern qm zwingend notwendig sind (SenBJF stellt auf seiner Webseite dazu viele Informationen zur Verfügung). Mit einfacher Addition und Logik wird dann schnell klar, dass am Osteweg 53 aufgrund der vorhandenen Gebäudestrukturen sowie der städtebaulichen Situation und der denkmalpflegerischen Aspekte schlichtweg kein Platz für eine Sporthalle mit einer Grundfläche von 3.000-4.000 qm vorhanden ist. Das o.a. Planungsbild spricht an dieser Stelle für sich.
Der Senat selbst hatte das bereits im Jahr 2008 erkannt und daher in der Ausschreibung der Schulplanung (siehe hier) den Standort der Sporthalle am Osteweg 63 zwingend festlegt. Da heißt es: „Sporthalle: Als zukünftiger Standort [für eine Sporthalle] wird der nordwestliche Grundstücksbereich zwischen der Kindertagesstätte McNair und der Dreiflügelanlage bestimmt.“
Dem Bezirk die Rückübertragung eines Grundstückes für den Schulbau anzubieten wenn man bereits jetzt wissen müsste, dass die für eine Schule notwendige Sporthalle dort nicht gebaut werden kann (und damit auch keine Schule entstehen kann), ist mehr als zynisch. Und wenn keine Schule gebaut werden kann, können auch keine Schulauslagerungen stattfinden.
Völlig außer Acht gelassen werden auch immer noch wichtige Argumente, die in der Podiumsdiskussion der Bürgerinitiative Osteweg zum Tragen kamen, aber nicht im Tagesspiegel erwähnt wurden: weitere Wohnungen in den ehemaligen Telefunken-Werken / McNair-Barracks sind aus städteplanerischen Gründen nicht angeraten und verdichten den Wohnraum weiter. Und 217 Menschen sollten einfacher und integrativer in einer gemischten Wohnform untergebracht werden, so wie es die Bezirksbürgermeisterin am 26. September mit Ihrem Vorschlag zum integrativen Wohnungsbau der Städtischen WoBau ins Spiel gebracht hat.
Zu guter Letzt müssen wir an dieser Stelle wiederholen, dass eine bezirkliche Planung für ein Grundstück, dass sich im Eigentum und Besitz des Landes Berlin befindet, aus verwaltungstechnischen (und einfach logischen) Gründen nicht stattfinden kann und konnte – oder fangen Sie an Geld für ein Grundstück auszugeben, dass vielleicht irgendwann in Ihren Besitz kommen könnte? Zudem ist die Senatsfinanzverwaltung nach den Aussagen des Bezirks am 18. Februar 2018 über dessen Pläne mit dem Osteweg informiert worden – und hat darauf bis heute nicht reagiert.
Daher fordern wir nach wie vor den Bau einer Sporthalle am Osteweg 63 und einer Schule am Osteweg 53, sowie eine soziale und integrationserleichternde Unterbringung für die 217 geflüchteten und unterzubringenden Menschen.

Autor:

Carsten Knorr aus Lichterfelde

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