Ausstand im öffentlichen Dienst hat kaum Folgen für Unterrichtsbetrieb
Die GEW hatte die Angestellten im Schuldienst vom 6. bis zum 8. März zu Streik- und Aktionstagen aufgerufen. Damit sollte die Position der Gewerkschaft bei den anstehenden Verhandlungen mit den Kultusministern der Länder gestärkt werden. Die Gewerkschaft forderte Gehaltserhöhungen von 6,5 Prozent und die Begrenzung befristeter Arbeitsverträge. Zudem sollte die Zahl der Urlaubstage bei Neueinstellungen erhöht werden. 21 von insgesamt 47 Schulen waren von den Warnstreiks betroffen. Eine vollständige Auswertung lag der Berliner Woche bis Redaktionsschluss nicht vor.
Die Streiks in den Schulen machten deutlich, dass die Beschäftigung von Lehrern als Angestellte und nicht mehr als Beamte ein zweischneidiges Schwert ist. Beamte dürfen nicht streiken, Angestellte schon. Einsparungen bei Bezügen und Pensionen stehen einer wachsenden Unsicherheit bei der Gestaltung des Schulbetriebes gegenüber.
Der Anteil der verbeamteten Lehrer liegt im Land Berlin bei 85 Prozent. Nur 15 Prozent sind Angestellte. "Ausfälle im Unterricht sind uns bislang nicht bekannt", sagt Matthias Kolbe von der Schulaufsicht. Zumindest die Betreuung der Kinder konnte in allen Schulen gesichert werden.
"Wir werden erst im Nachhinein erfahren, wie die Eltern die Warnstreiks aufgenommen haben", sagt Dagmar Stoye, Vorsitzende des Bezirkselternausschusses. Generell ließe sich aber sagen, dass die große Mehrheit der Eltern dem Kampf der Lehrer für mehr Geld großes Verständnis entgegen bringt. Andererseits rückten die Streiks die Vorteile der Verbeamtung der Lehrer bei vielen Eltern deutlicher ins Bewusstsein. Bisher gab es den Trend, das Beamtentum in den Schulen als Relikt vergangener Zeiten anzusehen.
Unruhe würde vermutlich erst dann entstehen, wenn solche Streiks in die Zeiten der Schulabschlüsse rückten, also nach Ostern und zu den Prüfungsterminen.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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