Anlieger müssen selbst zum Besen greifen
Viele Anlieger kommen derzeit offenbar ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nach. Im Rathaus gingen in den letzten Wochen wiederholt Beschwerden ein. Stadtentwicklungsstadtrat Martin Lambert (CDU) erinnert die Reinickendorfer deshalb an ihre Pflicht. "Die sogenannte Besenreinigung wird hin und wieder leider zu wenig beachtet", sagt er.
In Berlin sind die öffentlichen Straßen in Reinigungsklassen eingeteilt. Anlieger einer nicht oder ungenügend ausgebaut sogenannten C-Straße müssen den Gehweg und die Straße vor ihrem Grundstück bis zur Fahrbahnmitte selbst reinigen. Alle anderen Anlieger dürfen auf die Berliner Stadtreinigung (BSR) vertrauen. "Entfernt werden müssen aber nicht nur Straßenkehricht, sondern auch das anfallende Laub oder Äste", so der Stadtrat. Das Laub könne dann entweder auf dem Grundstück kompostiert oder über die BSR kostenpflichtig entsorgt werden. "Die Pflicht zur Besenreinigung bedeutet Aufwand für die Bürger, aber dafür sind in den C-Straßen keine Reinigungsentgelte zu entrichten", erklärt Lambert. Wer die Straße zu reinigen hat, muss dem in der Regel einmal pro Woche nachkommen, bei Bedarf beispielsweise bei starkem Laubfall auch mehrmals die Woche oder sogar täglich.
Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro. Hinzukommt die zivilrechtliche Haftung. Rutschen Passanten auf nassem Laub, Schnee oder Eis aus, haftet der verantwortliche Eigentümer. Er muss eventuell Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Jeder Grundeigentümer kann sich auf der Website der BSR informieren, zu welcher Reinigungsklasse seine Straße gehört. Nachfragen zur Reinigungspflicht beantwortet auch das Ordnungs- und Gewerbeamt Reinickendorf unter 902 94 29 53 oder -29 44 sowie das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben: 90 26 90.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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