Blaulicht
Gefährliche Überholmanöver
Polizei kann Verstöße gegen Abstandsregel nicht ahnden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autos beim Überholen von Radfahrern mindestens anderthalb Meter Seitenabstand einhalten, anderenfalls drohen Bußgelder bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gerichtsfest messen lässt sich das aber nicht. „Eine Pseudoregel“ nennt der Abgeordnete Felix Reifschneider (FDP) den Seitenabstand-Paragraphen. Die Antwort auf seine Anfrage von Innenstaatssekretär Torsten Akmann ist für ihn „frustrierend“. Denn daraus geht hervor, dass die Polizei...