Bauordnungsrecht

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Bauen

Keine Veranstaltungen

Schöneberg. Im Foyer des Rathauses Schöneberg dürfen keine Veranstaltungen stattfinden. Das hat mehr mit bauordnungsrechtlichen als mit ästhetischen Fragen zu tun. Die Eingangshalle ist wesentlicher Teil des Brandschutzkonzepts für das Verwaltungsgebäude. Sie ist der erste Rettungsweg, insbesonder für größere Veranstaltungen im zweiten Obergeschoss, etwa in der Brandenburghalle, im Willy-Brandt-Saal oder im BVV-Saal. KEN

  • Schöneberg
  • 28.03.19
  • 32× gelesen
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