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Jobs und Karriere

Übernahme von Leiharbeitern

Übernimmt ein Betrieb einen Leiharbeiter, darf er erneut eine Probezeit mit ihm vereinbaren. Das ist zulässig, obwohl derjenige davor oft schon für die Firma gearbeitet hat - und er dem Arbeitgeber im Prinzip bekannt ist. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Aber durch den Wechsel von der Zeitarbeitsfirma zum entleihenden Betrieb entsteht ein neuer Arbeitsvertrag, der die Vereinbarung einer erneuten Probezeit rechtfertigt. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 08.08.14
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