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Rundfunkbeitragsservice verschickt Schreiben zum Datenabgleich
Alle vier Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf gesetzlicher Grundlage (Paragraf 11 Absatz 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. Damit soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang keine Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Wer ein Schreiben des Beitragsservice erhält und aufgefordert wird, Daten anzugeben, sollte ein paar Hinweise beachten. Dem Beitragsservice werden...