Weinbrunnen am Rüdi juristisch unter Beschuss
"Ein Asozialer!", ruft Werner. "Es muss ein Asozialer sein!" Der Rentner macht nicht den Eindruck eines Mannes, der sich leicht erbost. Aber was die Freunde des Rheingauer Weinbrunnens derzeit umtreibt, ärgert auch ihn und seine Frau Edith über alle Maßen. Die Traditionsveranstaltung steht auf dem richterlichen Prüfstand, weil ein einzelner Kläger seine Ruhe fordert. Und all jene, die das Spektakel lieben, reagieren mit Empören.
"Ich sehe es nicht als Fest an, sondern als Lebensart", sagt Albrecht Erksleben, der sommerliche Nachmittage am liebsten hier auf der Bierbank am Rüdi mit seiner Frau Sieglinde verbringt. "In anderen Ländern ist es völlig normal, bis nachts vor den Häusern zu sitzen und sich zu unterhalten", betont Erksleben. "In unserem Fall müsste das Allgemeinwohl gegenüber dem Einzeltinteresse vorgehen."
Gerade diese Ansicht wird man in deutschen Gesetzbüchern allerdings nicht finden. Hier ist die Nachtruhe ab 22 Uhr auch dann das maßgebende Gebot, wenn sich nur eine einzige Person darauf beruft. Doch keine der bisherigen Messungen konnte eine Grenzwertüberschreitung am Rüdi belegen. Und so ist der Versuch, den Weinbrunnen zu verbieten, zunächst gescheitert. Was aber nicht heißt, dass der Unbekannte locker lässt. Er pocht auf eine Verkürzung der bislang viermonatigen Veranstaltungsdauer.
"Ach, im Gegenteil! Man sollte das Fest verlängern", schimpft Stammgast Werner. Dass das Bezirksamt mit den Winzern aus dem Rheingau in diesem Jahr einen Stopp des Ausschanks um 21.30 Uhr und eine Schließung des Geländes bis 22 Uhr vereinbart hat, war aus Sicht der Weinliebhaber noch hinnehmbar. "Aber die Gesamtdauer zu verringern - "das wäre eine Beschneidung unserer Freiheit", ärgert sich Edith.
Winzer Markus Nikolai blickt den weiteren Entwicklungen gelassen entgegen. "Wie man sehen kann, ist es eine friedliche, ruhige Veranstaltung", sagt er und verweist auf 6000 Unterschriften von Unterstützern, die er binnen vier Wochen sammeln und dem Verwaltungsgericht vorlegen ließ. "Der Richter hat klare Worte gesprochen", gibt sich Nikolai beruhigt. "Bei diesen tollen Gästen ist mir nicht bange. Sie verhalten sich bewusst leise und gehen pünktlich heim."
Der für Ordnungsangelegenheiten zuständige Stadtrat Marc Schulte (SPD) kann für den Ankläger ebenfalls kein Verständnis finden. Jeder Versuch, sich mit dem Mann zu einigen, sei bisher gescheitert. Schulte will den Namen nicht nennen, kann jedoch das Gerücht, es handle sich um einen Zuzügler, entkräften: "Er wohnt dort nicht erst seit gestern."
"Na und? Ich lebe hier seit 50 Jahren", spottet Werner und nippt an seinem Riesling. Ein Genuss, bei dem für ihn geselliges Gemurmel von den Nachbartischen einfach dazugehört. Lebendiger als an diesem Sommertag kann der Andrang beim Rheingauer Weinbrunnen kaum ausfallen. Zehn Schritte vom Gelage entfernt ist das Lauteste, was man hört, das Geschimpfe der Spatzen.
Soll Wilmersdorf jetzt flüstern?
Ein Kommentar von Thomas Schubert
Die Lebensfreude vieler gegen das Grummeln von einem - am Rüdesheimer Platz hat sich der Konflikt des modernen Berlins zum Paradebeispiel verdichtet. Da wird gehorcht, gemessen, geschimpft. Da beschäftigt ein Wehleidiger, der sich jeder Diskussion entziehen will, die Gerichte. Und der große Rest sammelt Unterschriften gegen Unbekannt. Dann gibt es wieder Gerede über freudlose Spießer und Zuzügler mit neurotischer Sehnsucht nach der Stille ihres früheren Lebens auf dem Lande. Dumm nur, dass es sich beim Anklageführer am Rüdi um einen Angestammten handelt. Berlin kann eben auch seine routiniertesten Bewohner mürbe machen. Doch Toleranz ist etwas, das man nicht verlernen sollte. Jedes Recht durchzuboxen, sich in Scharmützeln zu verlieren, das lässt auf Engstirnigkeit und Kleinmut schließt. Wenn es 6000:1 steht, dann wäre Nachgeben ein Zeichen von Größe. Wilmersdorf wird nicht flüstern wegen eines unzufriedenen Manns.
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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