Sozialdemokraten müssen im Jugendhilfeausschuss zwei Sitze erhalten
Steglitz-Zehlendorf. Die SPD-Fraktion hat nach dem Verwaltungsgericht jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einen Sieg erringen können. Laut Gerichtsbeschluss steht der Fraktion im noch zu bildenden Jugendhilfeausschuss (JHA) nicht nur ein, sondern zwei Sitze zu.
Die schwarz-grüne Zählgemeinschaft hatte im Januar mit den Stimmen der FDP und der AFD die Sitzverteilung im JHA neu festgelegt – zum Nachteil für die SPD. Danach sollte die CDU drei, die Grünen zwei, FDP, Linke, SPD und AfD jeweils einen Sitz im JHA erhalten. Laut Ergebnis der Kommunalwahlen vom vergangenen Jahr hätte der SPD aber als zweitstärkster Fraktion der zweite Sitz zugestanden. Schwarz-Grün indes berief sich in der Begründung zum Beschluss auf die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung. So wurde den Grünen ein zweiter Sitz zugeschanzt.
„Dieser Beschluss nach Gutsherrenart war absurd“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Volker Semler. „Wir gehen davon aus, dass der mehrfach vertagte Antrag der SPD zur Bildung des JHA in der BVV am 26. April endlich beschlossen wird.“ CDU und Grüne hätten in unverantwortlicher Weise die Aufnahme der Arbeit des JHA behindert, dabei sei die Situation im Jugendamt äußerst angespannt, fügt Isabel Miels, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, hinzu.
Und wie reagieren CDU und Grüne auf das Urteil? Von der Berliner Woche auf das Gerichtsurteil angesprochen, fällt die Reaktion von CDU-Fraktionschef Torsten Hippe recht schmallippig aus: „Das ist dann eben so.“ Hippe hatte die CDU zwei Mal in der Sache vertreten. Zuerst vor dem Verwaltungsgericht und jetzt vor dem OVG. Beide Male unterlag er. An seiner Überzeugung hält er indes fest. Die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung und nicht das Wahlergebnis bei den Kommunalwahlen hätte im JHA abgebildet werden müssen. „Für mich ist das ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.“ Und Hippe gibt sich kampfeslustig. Mit der neuen Sitzverteilung könne es passieren, dass eine im Ausschuss beschlossene Empfehlung in der Bezirksverordnetenversammlung keine Mehrheit finde und deshalb aufgehoben werde. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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