Aufsichtspflicht in der Kita

Das Thema Aufsichtspflicht ist für pädagogische Fachkräfte wie für Träger der Kindertages-einrichtungen und für Eltern gleichermaßen sensibel. Es ist in der Tat auch nicht einfach, aus allgemeinen Abhandlungen zur Aufsichtspflicht die richtigen Antworten auf Fragen der täglichen Praxis zu finden. Aus Unsicherheit neigt man eher dazu, die Aufsichtspflicht, zum Schaden des pädagogischen Handelns, enger zu sehen, als die neueren Gerichtsentscheidungen und die Rechtslehre es fordern.

Diese Fortbildung soll dazu beitragen, Unsicherheit abzubauen. Sie gibt rechtlich begründete Antworten auf häufig gestellte Fragen der Praxis der Kindertageseinrichtungen. Die Grundaussage zur Eingrenzung der Aufsichtspflicht lautet: „Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein.“

In Form eines Workshops sollen die wichtigsten Fragen, was Aufsichtspflicht im Rahmen verantwortungsvoller Erziehungsarbeit erfordert, erarbeitet werden:

• Wer ist zu beaufsichtigen (u.a. Besuchskinder)?
• Wann beginnt die Aufsichtspflicht?
• Was sind die fünf Teilaufgaben der Aufsichtspflicht?
• Wann hafte ich?
• Wogegen bin ich versichert?
• Wie viel Kontrolle von Kita-Kindern ist richtig?

Die Frage nach dem richtigen Maß der Aufsichtspflicht verunsichert Eltern und Erzieher/-innen. Je gefährlicher die Situation, desto enger die Aufsicht, lautet die Faustformel. Wie weit geht die Aufsichtspflicht?

Kinder müssen nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden. Grenzen erfahre die Aufsichtspflicht etwa da, wo sie einer gesunden Entwicklung von Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein zuwiderlaufe: „Ein Kind, dem man nichts zutraut, das traut sich auch selbst nichts zu – das sehen inzwischen auch die Unfallversicherungen so“, sagt Hundmeyer. Kurzum: Auch Kinder haben ein Recht auf freie Entfaltung. Das verbietet unnötige Bevormundung, Gängelung und fortwährende Kontrolle, mahnen auch Aufsichtspflicht-Ratgeber.

Welche Konsequenzen müssen Betreuer/-innen fürchten, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen?

Referent: Lars Ihlenfeld, Kitarechtler bei VEST Rechtsanwälte LLP, www.kitarechtler.de

Datum: 01.11.2019
Uhrzeit: 09.00 - 13:00 Uhr
Ort: Französische Str. 12, 10117 Berlin (3.OG)
Kosten: 150 Euro / für VKMK-Mitglieder 75 Euro

Anmeldung

Autor:

Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V. aus Bezirk Mitte

Französische Str. 12, 10117 Berlin
+49 201 88534
info@vkmk.de
Webseite von Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V.
Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V. auf Facebook
Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V. auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.