Wer stürzt, zieht immer häufiger vor Gericht

Gefährliches Pflaster. Wegen Fahrbahnunebenheiten und Schlaglöchern fährt seit August kein Linienbus mehr durch die Hildegard-Jadamowitz-Straße. | Foto: Frey
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Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Frau will nachts am Ostbahnhof in ein Taxi steigen. Dabei bleibt sie mit ihrem Absatz an einem Schlagloch hängen. Sie stürzt so schwer, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Wegen ihres Unfalls will sie jetzt vom Bezirk Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Dass ist nur ein Fall mit dem sich die Verwaltung von Friedrichshain-Kreuzberg konfrontiert sieht. Denn Menschen, die sich wegen Schäden im öffentlichen Straßenland verletzt haben, strengen immer häufiger eine Klage an. Fünf Mal sei das bereits in diesem Jahr passiert, berichtet Tiefbauamtsleiter Helmut Schulz-Hermann. Ähnlich hoch waren die Zahlen 2011 und 2010. Davon sind aktuell noch einige Verfahren anhängig.Friedrichshain-Kreuzberg steht da nicht allein, wie die Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander J. Herrmann im Berliner Abgeordnetenhaus ergab. Auch in andere Bezirken, etwa Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf oder Tempelhof-Schöneberg gibt es Klagen in ähnlicher Größenordnung. Häufig stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Betroffenen Recht bekommen. Das Paradebeispiel lieferte eine Rentnerin aus Pankow. Sie war 2009 auf einem Mittelstreifen gestürzt und schwer verletzt worden. Danach ging die Frau durch alle Instanzen, ehe im Juli 2012 der Bundesgerichtshof zu ihren Gunsten urteilte. Der Bezirk Pankow habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse die Seniorin deshalb entschädigen, meinten die Richter.

Auch Friedrichshain-Kreuzberg musste schon einige Male Schadensersatz leisten, sagt Schulz-Hermann. Die Summen können sich dabei zwischen 5000 und bis zu 25 000 Euro bewegen.

Vermeiden kann der Bezirk solche Zahlungen, wenn er dem Gericht nachweisen kann, dass er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist. "Vorgeschrieben sind regelmäßige Begehungen im öffentlichen Straßenland, die auch dokumentiert werden", erklärt der Tiefbauamtsleiter. Bei den Hauptstraßen finden sie alle 14 Tage, in Nebenstraße alle acht Wochen statt. Finden sich dort Mängel, wird geprüft, ob es sich um eine Schadens- oder Gefahrenstelle handelt. Zur Kategorie Gefahrenstelle gehört alles, was deutlich sichtbar für Beeinträchtigungen oder Verletzungen sorgen könnte. Etwa ein riesiges Schlagloch. "Das wird dann auch sofort entsprechend gekennzeichnet." Strittig ist allerdings, wie sich wiederum die Schadensstelle davon abgrenzt. Also, um beim Beispiel zu bleiben, ein zwar nicht sehr großes, aber vielleicht trotzdem gefährliches Schlagloch? Gerade hier sind die bisherigen Gerichtsurteile nicht eindeutig.

Ebenso in den Fällen, wo eine Begehung keinen Mangel feststellte, er aber kurz darauf vorhanden war und zu einem Unfall geführt hat. So geschehen bereits im vergangenen Jahr in der Mollstraße. Eine Touristin blieb dort in einer Lücke zwischen einem Gully und der Bordsteinkante hängen und stürzte schwer. Auch sie strengte ein Verfahren gegen den Bezirk an. "Wir können hier dokumentieren, dass es dieses Loch bei unserer Begehung noch nicht gegeben hat", sagt Schulz-Hermann.

Aber selbst wenn diese Klage positiv ausgehen sollte, ändert das nichts am Gesamtproblem. Lösen ließe sich das am besten durch mehr Geld für die Renovierung maroder Stellen im Straßenland. Im aktuellen Doppelhaushalt hat der Senat den Bezirken insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Rund 4,8 Millionen entfielen davon auf Friedrichshain-Kreuzberg.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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