Bezirk verliert sein Planungsrecht : Senat übernimmt B-Planverfahren fürs "Haveleck"

Zwischen Schwielowseestraße und Pohleseestraße will die Gewobag bauen. | Foto: Ulrike Kiefert
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Der Senat hat dem Bezirk das Bebauungsplanverfahren für das „Haveleck“ entzogen. Das Bezirksamt prüft jetzt juristische Schritte.

Der Senat hat seine Drohung wahr gemacht und dem Bezirksamt das B-Planverfahren 5-73 „Haveleck“ entzogen. Der Bezirk verliert damit kurz vor dem Erteilen der Baugenehmigung das Planungsrecht für das Bauvorhaben in der Wasserstadt. Dort will die Gewobag etwa 315 Wohnungen auf einer Teilfläche zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel bauen.

Als Grund für die Übernahme des Verfahrens gibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Weigerung des Bezirks an, das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ vollständig und rechtssicher umzusetzen. „Wir haben Bebauungsplanverfahren an uns gezogen, um das langwierige Hin und Her mit dem Bezirk Spandau an dieser Stelle zu beenden“, sagt Staatssekretär Sebastian Scheel (Die Linke). „Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum und zwar so schnell wie möglich.“ Mit dem Berliner Modell gelten seit 2014 einheitliche Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge. Dabei schreibt das Land bei Neubauprojekten einen Anteil von 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum (Sozialwohnungen) vor.

Im B-Planverfahren für das „Haveleck“ aber seien „insbesondere die Mietpreis- und Belegungsbindungen für preisgünstige Wohnungen bislang nicht verbindlich gesichert“, so Staatssekretär Scheel weiter. Da der Bezirk hierzu weder den Hinweisen im Verfahren noch der Weisung zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrags gefolgt sei, trete die Senatsverwaltung nun in das B-Planverfahren ein.

Juristisches Vorgehen gegen Senat wird geprüft

Das Bezirksamt ist darüber not amused und will sich wehren. „Dieser Eingriff in die bezirkliche Zuständigkeit ist an Absurdität kaum zu überbieten“, sagt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). „Da das Land Berlin Gesellschafter der Gewobag ist, sollte der Bezirk letztlich den Berliner Senat dazu verpflichten, seine eigenen Vorgaben einzuhalten.“ Denn für die Gewobag gelte als öffentlicher Projektträger schon heute, dass sie mindestens 50 Prozent der Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen müsse. Dazu hätten sich alle öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Senat verpflichtet, weshalb es laut Stadtrat Bewig dafür „keiner weiteren planungsrechtlichen Festlegung durch den Bezirk bedarf.“ Der Bezirk will jetzt zur Wahrung seiner Rechte prüfen, ob er juristisch gegen die Entscheidung des Senats vorgehen wird.

Wenige Tage vor der Senatsentscheidung hatten das Bezirksamt und der Stadtentwicklungsausschuss das Baurecht für das erste Baufeld in der „Wasserstadt Oberhavel“ geschaffen. Dort bauen Gewobag und WBM bis 2023 ein neues Wohnquartier mit über 2000 Wohnungen. Die Gewobag stand kurz davor, die Baugenehmigung für besagte Teilfläche zu bekommen. Der Senat hatte dem Bezirk da schon angedroht, das Verfahren an sich zu ziehen, wie Baustadtrat Bewig im Ausschuss am 6. März mitteilte. 

Verweigerungshaltung nur in Spandau

In den Streit hat sich derweil auch der Spandauer Abgeordnete Daniel Buchholz (SPD) eingeschaltet. „Die Senatsverwaltung handelt absolut richtig, diese Spandauer Bebauungspläne an sich ziehen, um den gefährlichen Alleingang zu beenden", kommentiert der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion. Denn Spandau weigere sich als einziger Bezirk, das Berliner Modell für sozial gemischte Quartiere anzuwenden, was Buchholz für „unverantwortlich“ hält. 

Im Bezirk fordert die SPD grundsätzlich bei jedem neuen Bauvorhaben, also auch von Privatinvestoren, mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen. Ist diese Quote im Stadtentwicklungsausschuss nicht durchsetzbar, verweigert die Fraktion dem jeweiligen Bauantrag regelmäßig ihre zustimmende Kenntnisnahme. Einen Antrag der SPD, das Berliner Modell bei sämtlichen Bauvorhaben in Spandau umzusetzen, hatten CDU, FDP und AfD abgelehnt. Privatinvestoren muss der Bezirk stets über Gutachten nachweisen, dass eine Belegungsbindung abhängig von der Sozialstruktur im Kiez erforderlich ist oder auch nicht.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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