Wie gründet man einen Förderverein?

Falkenberg. Ein Förderverein kann Schulen und Kitas unterstützen. Über die Fallstricke des Vereinsrechts informiert eine Veranstaltung am 26. Februar.

Fördervereine sind oft verlässliche Partner der Bildungseinrichtungen. Sie helfen und ohne große behördliche Umwege: ob bei der Finanzierung der Schulhofgestaltung oder neuer Spielgeräten. Doch wer einen Förderverein gründen möchte, der, muss sich auch über das Vereinsrecht informieren. Am 26. Februar veranstaltet der Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg in der Barnim-Oberschule, Ahrensfelder Chaussee 41, von 18 bis 21 Uhr eine Informationsveranstaltung, die einen grundlegenden Überblick gibt. Es referiert Axel Böhm von der Steuerkanzlei Kühn & Partner. Die Kanzlei ist auf Non-Profit-Organisationen spezialisiert. An praktischen Beispielen wird gezeigt, welche Pflichten ein Verein gegenüber dem Finanzamt hat und wie es mit der Haftung des Vorstands aussieht. Auch Geschäfts- und Kassenberichte werden erörtert, ebenso Fragen rund um das Vereinsregister.

Der Landesverband zählt 550 Mitgliedsvereine in Berlin und Brandenburg, sein Zweck ist die Unterstützung von Schulen und Kitas.

Für Verbandsmitglieder ist der Eintritt zur Infoveranstaltung frei, Nichtmitglieder zahlen zehn Euro. Interessenten können sich unverbindlich unter www.lsfb.de anmelden.
Karolina Wrobel / KW
Autor:

Karolina Wrobel aus Lichtenberg

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