Widerspruch gegen Bezirkspläne
Bürgerinitiative bekommt Rückendeckung vom BUND
Am Dahlemer Weg 247 soll eine modulare Flüchtlingsunterkunft (MUF) für etwa 500 Geflüchtete gebaut werden. Eine Bürgerinitiative kämpft für den Erhalt der geschützten Grünanlage. Jetzt unterstützt auch der BUND die Initiative.
Mit der Forderung nach Schutz vor Bebauung des über 60 Jahre alten Biotops haben BUND Berlin und die Bürgerinitiative "Lebenswertes Lichterfelde" Widerspruch eingelegt. Im April hatte das Bezirksamt die Entwidmung des nördlichen Teils der geschützten Grünanlage verfügt. Dieser Teil sei laut einer naturschutzfachlichen Bewertung als gering bis mittel eingestuft worden. Auf dieser Grundlage sollen die Flüchtlingsunterkünfte dort gebaut werden.
Die Entwidmung sei rechtswidrig, erklärte Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND. „Seit über einem Jahr planen Senat und Bezirk den Bau von Modularen Unterkünften am Dahlemer Weg. Die beteiligten Verwaltungen sind sich bisher weder einig, auf welcher planungsrechtlichen Grundlage dies erfolgen soll, noch haben sie konsequent geprüft, ob das Bauvorhaben überhaupt genehmigt werden kann“, sagt Heuser. Dabei sei die Rechtslage vergleichsweise eindeutig: Eine Bebauung ist rechtlich nicht zulässig. Zum einen sei die erforderlich Abwägung mit den betroffenen Belangen des Naturschutzes nicht erfolgt, zum anderen sei die Grünfläche über den Flächennutzungsplan abgesichert. Daher dürfe auch nach dem Landeswaldgesetz der Wald nicht gerodet werden.
In einer Pressemitteilung informiert die Bürgerinitiative, dass jetzt eine Akteneinsicht in den Entwurf des Bebauungsplans im Bezirksamt neue Fakten ans Licht gebracht hätte. Demnach sei das Gelände schon in den frühen 80er-Jahren nach Maßgabe des Berliner Naturschutzes untersucht worden. Aufgrund des hohen ökologischen Wertes hatten damals Abgeordnetenhaus und Senat beschlossen, die Grünfläche zu sichern und so endgültig vor einer Bebauung zu schützen.
Zum Widerspruch gegen das Entwidmungsverfahren erklärt Umweltstadträtin Maren Schellenberg gegenüber der Berliner Woche, dass „die in den Widersprüchen angeführten Argumente zur Frage der Rechtmäßigkeit der Einziehung als öffentliche Grünanlage (Tulpenschild) geprüft und dann entsprechend des Ergebnisses beschieden werden. „Durch den Widerspruch besteht bezüglich der Einziehung als öffentliche Grünfläche zunächst aufschiebende Wirkung“, sagt Schellenberg. Weitere Informationen könne sie wegen des laufenden Verfahrens nicht geben.
Indes erwartet Tilmann Heuser, dass dem Widerspruch stattgegeben und die Planung aufgegeben wird. „Für weiterhin dringend benötigte Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerber müssen zügig geeignete Standorte in Angriff genommen werden“, fordert er. Seiner Ansicht nach seien ausreichend alternative Standorte vorhanden, die offenbar nicht betrachtet wurden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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