Was sich für Autofahrer bald ändert
- Punktrereform: Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird dann bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Anders als ursprünglich geplant, bleibt eine Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.
- Autokennzeichen: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen bald in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk entfällt am 1. Januar 2015. In einigen Ländern gilt diese Praxis schon.
- Warnwestenpflicht: Alle Autofahrer in Deutschland müssen künftig für Pannen oder Unfälle eine Warnweste dabei haben. Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) gilt das ab 1. Juli 2014. Bislang war das nur in dienstlich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben.
- Online-Abmeldung: Ab 2015 lassen sich Fahrzeuge auch von zu Hause aus über das KBA-Internetportal abmelden. Dafür werden Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kfz-Kennzeichen und im Fahrzeugschein eingeführt. Zur digitalen Identifizierung benötigen Nutzer den neuen Personalausweis.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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