Denkmalschutz zieht kostspielige Auflagen nach sich

Aus alten Fachwerkhäusern kann man viel machen. Sind sie denkmalgeschützt, ist aber nicht jede gewünschte Veränderung möglich. | Foto: Jens Wolf/dpa/mag
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Kirchen, Burgen und Schlösser sind oft denkmalgeschützt. Aber häufig auch normale Wohnhäuser - und an vielen davon müsste eigentlich einiges gemacht werden. Doch in der Ära von Energiewende und Klimaschutz ist der Besitz eine besondere Herausforderung.

An Unterhaltung und Erneuerung denkmalgeschützter Immobilien werden behördlicherseits besondere Anforderungen gestellt. Zeitgemäß und nachhaltig ist auch bei Denkmalen heute nur eine Sanierung, die auch energieeffizient ist. Diese bedeutet in der Regel eine umfassende Erneuerung der Gebäudehülle und eine Modernisierung der Heiztechnik. Kellerdecken, Fassaden und das Dach müssen gedämmt werden, Fenster und Türen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Vieles kann wie bei neueren Häusern gehandhabt werden, neue Fenster etwa. "Nach einer den Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechenden Modernisierung ist rein äußerlich kein Unterschied zu den ersetzten klassischen Fenstern festzustellen", erläutert Ulrich Tschorn vom Verband Fenster + Fassade (VFF). Aber es liegen auch viele Hindernisse auf der Hand. Platten zur Wärmedämmung einer denkmalgeschützten Schmuckfassade müssen innen angebraucht werden. Auch darf ein Fachwerkhaus aus der Renaissance nicht mit einem grellbunten PVC-Fassadenbelag oder mit ungeteilten Kunststofffenstern verunstaltet werden. Und wie ist es mit einer glänzenden Photovoltaik-Anlage auf dem Ziegeldach eines historischen Gebäudes? Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu entschieden, dass Gründe des Denkmalschutzes einer Genehmigung nicht grundsätzlich entgegenstehen (Az.: VG 16 K 26.10). Aber ökologische Aspekte seien zu berücksichtigen. Bei der Interessenabwägung zwischen einer angemessenen Würdigung des Denkmalschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien kommt es laut den Richtern vor allem auf die Ausgestaltung von Dach und Solaranlage sowie deren Einsehbarkeit an. Im konkreten Fall sollte die Anlage auf der Gartenseite des Gebäudes installiert werden.

Absehbare Probleme

Betroffene sollten frühzeitig Beratung bei solchen Veränderungen in Anspruch nehmen, rät Manfred Kohler von der Unteren Denkmalbehörde der Region Hannover. "Denkmale sind unterschiedlich, die Bauten einer Arbeitersiedlung aus dem späten 19. Jahrhundert werfen andere Probleme auf als ein Fachwerkhaus aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg." Es müsse immer die optimale Lösung für den Einzelfall gefunden werden.

Am Ende des Planungsprozesses steht die denkmalrechtliche Genehmigung. Da Denkmalpflege in Deutschland zur Kulturhoheit der Länder gehört, finden sich die rechtlichen Grundlagen dazu in deren Denkmalschutzgesetzen. Der Denkmalschutz schränkt Eigentümerrechte zwar ein, wobei der wirtschaftliche Nutzen von Erhalt und Sanierung eines Kulturdenkmals auch Berücksichtigung findet. Gleichzeitig bietet die Denkmalpflege aber auch finanzielle Unterstützung. Neben Spenden und Stiftungsgeldern gibt es öffentliche Mittel für die Sanierung. So bietet etwa die staatliche Förderbank KfW Programme an, die bei der Denkmalsanierung greifen. Und Eigentümer können ihre Aufwendungen steuerlich abschreiben.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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