Immer nach Energieausweis fragen
Besitzer müssen ihn bei der Besichtigung vorlegen können - spätestens auf Nachfrage, wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin erläutert. Ausgenommen sind Besitzer von denkmalgeschützten Häusern. Allerdings rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin ihnen, sich die Ausnahme von der zuständigen Denkmalbehörde bestätigen zu lassen.Die Ausweise werden immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Soll eine Eigentumswohnung verkauft werden, muss die Wohneigentümergemeinschaft den Energieausweis bei einem dafür qualifizierten Experten in Auftrag geben.
Verbände fordern derzeit die Überarbeitung des Energieausweises. Er soll eine vertikale farbliche Staffelung nach Effizienzklassen bekommen, wie man sie von Elektrogeräten kennt, teilt das Bündnis Energieausweis mit. Bislang zeigt ein Pfeil auf einer waagerechten Farbskala an, wie effizient das Gebäude ist. Schwierig ist für den Benutzer, dass es im Ausweis zwei Skalen gibt: eine für die bedarfsorientierten Angaben und eine für die Verbrauchswerte. Der Verbrauchsausweis basiert laut VPB auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Hier zählen die Gewohnheiten der Verbraucher: Wer beispielsweise viel unterwegs ist, heizt weniger, und eine vierköpfige Familie verbraucht auch mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt. Ein neuer Mieter oder ein Käufer könnten also nicht darauf schließen, ob die Werte auch für ihn gelten werden, so der VPB.
Für den Bedarfsausweis nimmt ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne unter die Lupe. Hierzu gehört auch, dass der Experte Empfehlungen für Sanierungen gibt oder genau erklärt, warum es keine gibt. Das soll Käufern helfen, zu erkennen, wie viel Geld sie in das Gebäude investieren müssen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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