Jahresbeiträge der Anbieter vergleichen und sparen
Wie schnell kann was passieren. Eine übergelaufene Badewanne, die hohen Schaden in der eigenen und der darunter liegenden Wohnung verursacht, eine Fensterscheibe, die beim Ballspielen auf dem Hof zu Bruch geht. Mit dem Abschluss geeigneter Versicherungen lässt sich der persönliche Schaden finanziell begrenzen.Ganz wichtig ist die private Haftpflichtversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn der Versicherte anderen einen Schaden zufügt. In einer üblichen Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen mitversichert. Demnach sind Schäden an gemieteten Sachen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind eingeschlossen. So zahlt der Versicherer beispielsweise für ein beschädigtes Waschbecken, einen Schaden am festverlegten Teppichboden oder an Türen. Mit einer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat, also alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, geschützt. Mit der Police sind somit auch alle fremden Sachen in der Wohnung (auch die des Vermieters) mitversichert. Die Police der Eltern gilt nicht mehr, wenn der Jugendliche dauerhaft von zu Hause auszieht. Ob der neue Besitz tatsächlich versichert werden sollte, hängt vom Wert des Hausrates ab. Wer nur ein paar einfache Holzregale und ein paar Töpfe und Pfannen in seiner Wohnung hat, für den lohnt sich die Police nicht. Sie macht nur wirklich Sinn, wenn der Hausrat so wertvoll ist, dass man ihn nicht ohne finanzielle Probleme neu kaufen könnte.
Bedarf ermitteln
Bei Hausratversicherungen gibt es enorme Preisunterschiede. Die Stiftung Warentest untersuchte 134 Tarife und ermittelte, dass die Jahresbeiträge von 100 bis 600 Euro variierten, aber teuer nicht unbedingt besser ist.
Wer Stress mit dem Vermieter befürchtet, kann über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken, die Mietrechtsschutz beinhaltet. Bei einer üblichen Familien-Rechtsschutzversicherung gilt der Versicherungsschutz neben dem Kunden sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Bei manchen Bedingungen allerdings endet die Mitversicherung, sobald gegen Entgelt "erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit" ausgeübt wird.
Einen Überblick über die hier genannten Versicherungen und was es hierbei jeweils zu beachten gilt, enthalten die kostenlosen Broschüren "Private Haftpflichtversicherung - für den Schaden geradestehen", "Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung" und "Im Streitfall hilft die Rechtsschutzversicherung".
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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