Käufer sollten darauf bestehen
Die Heizkostenabrechnung sprengt den Geldbeutel. Dabei kann man vorher erfahren, wie hoch der Energiebedarf ist: Der Energieausweis gibt darüber Auskunft."Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Verbrauchsausweis werde auf Basis der Heizkostenabrechnungen der zurückliegenden drei Jahre erstellt. Hier zählen also die Gewohnheiten der Verbraucher.
Für die zweite Variante, den Bedarfsausweis, erkundet ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne. Der Mieterbund empfiehlt für Wohngebäude diese bedarfsbasierten Angaben. "Dieser Ausweis analysiert den Zustand des Hauses und nicht das Verhalten der Bewohner wie der Verbrauchsausweis. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle", fasst Ropertz zusammen.
Erstellt werden müsse ein bedarfsorientierter Energieausweis für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die verkauft oder vermietet werden sollen, erläutert Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Verpflichtet sind die Eigentümer zur Vorlage aber bislang nur auf Nachfrage der Interessenten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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