Neue Wände einziehen
Mieter dürfen nicht einfach neue Wände einziehen. Bei solchen gravierenden Veränderungen müsse der Mieter immer erst den Wohnungsbesitzer um Erlaubnis fragen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Aber selbst wenn der zustimme, könne es sein, dass man am Ende alles wieder rückgängig machen muss. Durch eine neue Wand könne es zum Beispiel sein, dass öfter gelüftet werden müsse und die Gefahr von Schimmel bestehe. Auch daher sei es sinnvoll, das Thema vorher mit dem Vermieter zu besprechen. "Eine mündliche Zustimmung würde durchaus reichen." Im Falle eines Rechtsstreits sei eine schriftliche Erlaubnis des Wohnungsbesitzers glaubwürdiger.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare