So handelt man bei einem Wassereinbruch
"Um den Schaden möglichst gering zu halten, sollte schnell gehandelt, aber auch ein kühler Kopf bewahrt werden", nennt die Architektin Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin die Grundregel für den Notfall. Schon bevor das Wasser entfernt wird, sollten Wohnungsbesitzer sich die Ursache des Malheurs bewusst machen. Denn: "Liegt ein Leitungswasserschaden vor, gilt es möglichst schnell die Wasserzufuhr an den Absperrventilen oder am Haupthahn abzustellen", erläutert Reinhold-Postina.Um einen Kurzschluss oder Stromschlag zu vermeiden, sollten unbedingt sofort alle elektrischen Geräte abgesichert und, wenn notwendig, die Stromzufuhr unterbrochen werden. Dann sollte dem Wasser möglichst umgehend mit Pumpen, Nass-Trockensaugern oder auch nur Lappen und Eimer zu Leibe gerückt werden, da sonst Schäden an der Bausubstanz und Schimmel drohen. Bei Fällen, in denen Wohnungs- oder Hausbesitzer der Lage nicht mehr Herr werden, hilft die Feuerwehr. Das kostet allerdings etwas, die Sätze legen die örtlichen Feuerwehren fest.
Abpumpen bedeute nicht, dass das Haus oder die Wohnung gleich trocken ist. In der Regel bleibe nach dem Pumpen in den Räumen noch etwa ein Zentimeter Wasser zurück. Dies müsse aufgewischt oder mit einem Nass-Trockensauger aufgenommen werden. "Aus vollgelaufenen Kellern muss man Teppiche, altes Gerümpel und alle nassen Sachen entfernen, da sie im Keller nicht trocknen", sagt Reinhold-Postina. Oft müssen auch Wände und Fußboden nach einem Wasserschaden professionell getrocknet werden.
Sind Kellerwände und ein Boden mit einem Verbundestrich betroffen, kommt ein Kondensationstrockner zum Einsatz. "Kompliziert ist allerdings die Trocknung eines schwimmenden Estrichs", sagt Reinhold-Postina. Denn wenn Wasser etwa durch die Randfugen unter den Estrich in die Dämmung eingedrungen sei, könne es von alleine nicht mehr raus. Wird hier nicht fachgerecht getrocknet, könne sich Schimmel unter dem Estrich und in der Dämmebene des Bodens ausbreiten. "In diesem Fall muss der befallene Fußboden komplett - samt Estrich und Fußbodendämmung - ausgebaut und erneuert werden."
"Auch wenn Wände feucht bleiben, droht Schimmel", sagt Reinhold-Postina weiter. Eine Wandsanierung sei zwar aufwendig, aber unumgänglich. Der Putz müsse komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. "Einfach nur drüber streichen, das funktioniert nicht."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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