Probetraining im Fitnessstudio machen
So können sie herausfinden, ob die Kursangebote und die aufgestellten Geräte zu den persönlichen Vorstellungen passen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Außerdem sollten Sportler den Vertrag nicht vorschnell unterschreiben, sondern in Ruhe prüfen. Eine Rolle spielt zum Beispiel die Dauer des Vertrags. Bis zu zwei Jahre Laufzeit sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zulässig (Az.: XII ZR 42/10). Wer nicht fristgerecht kündigt, muss damit rechnen, dass sich der Vertrag automatisch um bis zu sechs Monate verlängert. Die Kündigungsfrist kann zwei Wochen bis drei Monate betragen. Kann jemand wegen Schwangerschaft oder längerer Krankheit keinen Sport treiben und will deshalb vorzeitig kündigen, darf das Studio ein Attest vom Arzt als Beleg dafür einfordern. Das Fitnessstudio kann dem Kunden außerdem das Mitbringen eigener Getränke verbieten, wenn es selbst Getränke zu handelsüblichen Preisen anbietet.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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