Einsatz von Wasserstoffperoxid
Hintergrund ist eine Neufassung der EU-Kosmetik-Verordnung. Darauf weist die Bundeszahnärztekammer hin. Zuvor waren Bleichgele, -lacke oder -streifen mit einem Wasserstoffperoxid-Gehalt von bis zu 6 Prozent auch in Drogerien und Apotheken erhältlich. Nun muss auch die erste Anwendung des sogenannten Home-Bleachings, bei dem der Patient seine Zähne mehrmals zu Hause mit einem Aufheller behandelt, in einer Zahnarztpraxis erfolgen.Welche Stärke der Zahnarzt einsetzt, hängt laut Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Kammer, von der Erwartungshaltung des Patienten, seinem Alter und dem Verfärbungsgrad der Zähne ab. "Zähne dunkeln im Laufe der Zeit nach", sagt Oesterreich. Dafür gebe es mehrere Gründe: Der Zahnschmelz wird poröser, Farbstoffe aus Lebensmitteln wie beispielsweise Tee lagern sich in die Zahnhartsubstanz ein.
Nicht jede Helligkeit lässt sich daher zu jeder Zeit erreichen. Zudem lässt sich nur ein natürlicher Zahn aufhellen. Die Farbe von Kronen oder Füllungen ist unveränderbar. Das Bleichen ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung, da es medizinisch gesehen meist nicht nötig ist.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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