IGeL unter Vorbehalt
Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich nicht überstürzt für eine Selbstzahler-Leistung beim Arzt entscheiden. Sie fordern am besten Bedenkzeit, um sich zum Beispiel bei der Krankenkasse über das Angebot zu informieren. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei einer sogenannten IGeL-Behandlung bestehe kein sofortiger medizinischer Handlungsbedarf. Außerdem müsse der Arzt den Patienten über Wirksamkeit und Risiken der Therapie sachlich sowie über die Kosten schriftlich informieren.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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