Arbeitnehmer müssen Verzicht üben
"Das ist eine Frage der Ordnung des Betriebes, über die der Arbeitgeber entscheidet", sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Selbst wenn persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz jahrelang toleriert wurden, könne der Chef seine Meinung ändern und sie verbieten. Gibt es einen Betriebsrat, muss der dieser Regelung allerdings zustimmen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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