Arbeitszeit für den Betriebsrat
Beschäftigte müssen für ihre Arbeit im Betriebsrat nicht ihre Freizeit opfern. Egal, ob Betriebsratssitzungen oder Schulungen: Angestellte dürfen dieses Ehrenamt laut Gesetz während der Arbeitszeit ausüben. Darauf weist Helga Nielebock hin, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Betriebsratsmitglieder müssen sich lediglich beim Vorgesetzten vorher abmelden. Einspruch erheben darf der Vorgesetzte nicht. Auch in dringenden Notfällen kann er den Betriebsrat lediglich bitten, die Arbeit um einige Stunden zu verschieben. Zwingen kann er ihn dazu nicht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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