Azubis steht weiterhin Unterhalt zu
Das gilt unter Umständen auch, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn einige Jahre vergangen sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Der BGH hatte entschieden, dass ein Vater seine Tochter nach einer Orientierungszeit von drei Jahren während der Ausbildung unterstützen muss (Az.: XII ZR 220/12).Zu lange dürfen sich Kinder aber nicht Zeit lassen, erklärt die Rechtsanwältin Eva Becker. "Irgendwann genießen Eltern Vertrauensschutz", erläutert die Expertin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Liegen zwischen dem Ende der Schule und dem Beginn der Lehre mehr als fünf Jahre, brauchen die Eltern laut Becker nicht mehr unbedingt die Ausbildung unterstützen. Denn nach dieser Zeit müssten sie nicht mehr zwingend damit rechnen, dass solche finanziellen Belastungen auf sie zukommen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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