Befristung für mehrere Jahre zulässig
Dann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag - oder der Arbeitgeber darf sie nicht weiter beschäftigen. Diese Regel gilt aber nicht, wenn ein Haustarifvertrag Befristungen ohne Sachgrund für einen längeren Zeitraum zulässt. Dann können sogar neun befristete Arbeitsverträge in sieben Jahren zulässig sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 10 Sa 1747/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem verhandelten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma beschäftigt war. Seit 2005 war das Arbeitsverhältnis des Manns insgesamt neunmal ohne Sachgrund befristet worden. Nun klagte er auf eine Festanstellung.
Ohne Erfolg. Laut dem mit der IG Metall abgeschlossenen Haustarifvertrag waren die Befristungen des Mannes zulässig. Der Tarifvertrag an sich sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Zwar könnten die Tarifparteien sachgrundlose Befristungen nicht schrankenlos zulassen. Die zulässigen Grenzen seien hier aber nicht überschritten worden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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