Berufsschule und dann frei
Viele Azubis sind unsicher, ob sie nach dem Unterricht an der Berufsschule zurück in den Betrieb müssen. Ob sie gleich nach Hause fahren dürfen, hängt davon ab, wie alt sie sind. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Minderjährige Azubis haben nach einem Berufsschultag frei. Das gilt zumindest, wenn sie mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten haben (Paragraf 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Volljährige Azubis müssen dagegen grundsätzlich zurück zur Firma. Zwar werden auch ihnen die Berufsschulzeiten angerechnet. Allerdings nur, wenn die Berufsschulzeit in die reguläre Arbeitszeit fällt. Wer morgens Berufsschule und am späten Nachmittag Spätschicht hat, wird die vollen acht Stunden arbeiten müssen. Sind Azubis regulär von 9 bis 18 Uhr im Einsatz und haben morgens Berufsschule, müssen sie für die Zeit bis 18 Uhr zurück in den Betrieb.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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