Chef darf Beziehungen nicht verbieten
"Das ist grundsätzlich Privatsache", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber dürfe in das Privatleben seiner Mitarbeiter nicht reinreden. Gibt es im Unternehmen eine Ethikrichtlinie, die Beziehungen unter Kollegen verbietet, ist sie daher rechtlich nicht verbindlich. Allerdings darf der Chef anordnen, dass die Kollegen ihre Beziehung offenbaren. Und er kann um Zurückhaltung bitten. "Am Arbeitsplatz darf er das Verhalten steuern", so Oberthür.Denn die betroffenen Kollegen dürfen mit ihrem Verhältnis nicht den Betriebsfrieden stören. Für ihr Verhalten am Arbeitsplatz bedeutet das: Der morgendliche kurze Kuss ist unbedenklich, Sex im Pausenraum nicht. Eine solche Störung des Betriebsfriedens kann sogar arbeitsrechtliche Folgen haben. Sie sei ein Grund für eine Abmahnung, sagt Oberthür.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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