Im Urlaub unerreichbar
Arbeitnehmer müssen in den Ferien für ihren Chef nicht erreichbar sein. "Viele Angestellte bieten das in der Praxis freiwillig an", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber kann es aber nicht verlangen - auch nicht von besonders wichtigen Mitarbeitern. Nach dem Bundesurlaubsgesetz müssen Angestellte an ihren freien Tagen von der Arbeit ganz entbunden sein. Das ist sogar dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass der Arbeitnehmer in den Ferien erreichbar sein muss. Solche Klauseln sind unzulässig, erklärt Oberthür. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum haben. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Mitarbeiter mindestens 20 Urlaubstage zu. An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Tagen kann er Sonderregeln treffen - und etwa eine ständige Erreichbarkeit verlangen, erklärt Oberthür. Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer zum Nachlesen unter http://asurl.de/9ep.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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