Raucherpause kontra Arbeitszeit
Arbeitgeber müssen es nicht dulden, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit Raucherpausen machen. Sie können diese von heute auf morgen untersagen, auch wenn sie diese über Jahre geduldet haben. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg hervor (Az.: 2 Sa 132/15), auf das der Bund-Verlag hinweist. In dem verhandelten Fall hatte ein Staplerfahrer geklagt. Der Arbeitgeber hatte ihm von Januar bis März 878 Minuten von seiner Arbeitszeit für Raucherpausen abgezogen. Arbeitnehmer dürfen nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber ohne Gegenleistung Raucherpausen während der Arbeitszeit bezahlt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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