So kommen Azubis im Betrieb gut an
Dazu gehört, gerade am ersten Tag weder abgehetzt noch verspätet im Betrieb zu erscheinen. "Am besten fährt man den Weg schon mal am Tag vorher in aller Ruhe ab und am Morgen danach früher als notwendig los", empfiehlt Esther Hartwich, Ausbildungsexpertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.Die drängende Frage nach dem passenden Outfit für den ersten Tag ist ebenfalls schnell geklärt: "Die Kleidung sollte seriös und dezent sein", so Hartwich. Um das richtige Outfit zu finden, können Azubis sich daran erinnern, wie Mitarbeiter gekleidet waren, denen sie auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch begegnet ist. Daran können sie sich orientieren.
"Hi!" oder "Tschöö" - solche lässigen Formulierungen können in der Arbeitswelt schnell fehl am Platz wirken. Besser sind Standardformeln wie "Guten Tag!" oder "Auf Wiedersehen". Ist einem das Gegenüber bekannt, sollte beim Grüßen auch der Name genannt werden. Akademische Grade wie etwa ein Doktortitel sollten nicht weggelassen werden - es sei denn, der andere legt darauf ausdrücklich keinen Wert. Vorsicht mit dem Duzen: "Es gilt der Grundsatz, dass Vorgesetzte und Kollegen gesiezt werden", sagt Christian Henke von der Handwerkskammer Düsseldorf. Eine Ausnahme ist, wenn andere einem das Du offiziell anbieten.
Eine Vielzahl von Informationen strömt auf einen Azubi ein, Notizenmachen ist da hilfreich. Die Mitschriften zeugten auch von Interesse, sagt Henke. Außerdem haben sie für den Azubi den Vorteil, Infos immer griffbereit zu haben und bestimmte Fragen nicht ein zweites Mal stellen zu müssen. Beliebt machen können sich Azubis bei ihrem Vorgesetzten, indem sie sich flexibel zeigen: Wenn ein dringender Auftrag nicht vor Dienstschluss um 17 Uhr fertig wird, sollte die Bereitschaft für die ein oder andere Überstunde vorhanden sein. "Darin zeigt sich, wie einsatzbereit und belastbar ein Azubi eingeschätzt wird", sagt Christian Henke.
Die Überstunden dürfen aber nicht ausufern - denn Azubis sind im Betrieb, um ihren Beruf zu erlernen, und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit in der Regel aus. "Wenn Überstunden geleistet werden, dann muss der Azubi dafür einen Zuschlag oder einen Freizeitausgleich erhalten", erläutert Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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