Strafrechtliche Verurteilung
Im vorliegenden Fall ging es um einen Angestellten bei einem Bäderbetrieb. Der Arbeitgeber kündigte ihm, als er herausfand, dass der Mann in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Er hatte den Arbeitnehmer mehrmals aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Als der Mitarbeiter dem nicht nachkam, beantragte er selbst das erweiterte Führungszeugnis. Dort stand, dass der Angestellte wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt worden war. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber.Zu Unrecht - entschieden die Richter vom Arbeitsgericht Cottbus (Az.: 3 Ca 317/13). Auf das Urteil weist der Bund-Verlag hin. Für eine Kündigung reiche die Verurteilung allein nicht aus. Vielmehr müsse der Arbeitgeber auf die Taten abstellen, die der Verurteilung zugrunde liegen. Daraus müsse sich ergeben, dass der Arbeitgeber für den Job nicht geeignet ist. Hier hatte der Arbeitgeber sich mit den Taten aber gar nicht auseinandergesetzt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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