Senat verdoppelt Erfrischungsgeld
Berlin. Der Senat hat eine Verdoppelung des sogenannten Erfrischungsgeldes von bisher 60 Euro für ehrenamtliche Wahlhelfer beschlossen. Die Aufwandsentschädigung soll für eine „langfristige Gewinnung einer ausreichenden Anzahl an Wahlhelfenden für alle zukünftigen regulären Wahl- und Abstimmungsereignisse dauerhaft auf bis zu 120 Euro erhöht werden“, teilt Innensenatorin Iris Spranger (SPD) mit. Der Änderung der Landeswahlordnung hatte der Rat der Bürgermeister am 19. Januar zugestimmt. Für die Wiederholungswahl am 12. Februar bekommen ehrenamtliche Wahlhelfer 240 Euro Erfrischungsgeld. Das sei eine Ausnahme in der Landeswahlordnung, heißt es. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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