Nachlass kann Hinterbliebenen beim Trauern helfen

Nicht alles wegschmeißen: Viele sind nach dem Tod eines Angehörigen froh, wenn sie ein paar Erinnerungsstücke behalten können. | Foto: Markus Scholz
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So vieles erinnert in der Wohnung noch an den Verstorbenen. Hinterbliebene wissen in dieser Situation oft kaum, wohin mit ihren Gefühlen. Alles so schnell wie möglich weggeben? Oder möglichst viel aufheben?

"Erinnerungsgegenstände sind im Trauerprozess sehr wichtig", sagt Roland Kachler, Diplom-Psychologe und Theologe aus Remseck, der mehrere Bücher zum Thema Trauerarbeit geschrieben hat. Sein Rat lautet: "Man sollte sie nicht zu früh weggeben." Denn auch wenn der Anblick sehr schmerzhaft sei, trage er doch dazu bei, den Verlust zu realisieren und auf diese Weise allmählich zu verarbeiten.Die Entscheidung, Kleidung, Bücher und andere Alltagsgegenstände eines Verstorbenen möglichst schnell aus dem Haus zu geben, falle oft im Schock. Das zumindest ist die Erfahrung von Jo Eckardt, Psychotherapeutin und Autorin aus Berlin: "Man glaubt, den Schmerz nicht ertragen zu können." Sie rät, sich trotzdem Zeit zu lassen. "Die Erinnerungsstücke halten die Verbindung zum Verstorbenen aufrecht", sagt die Traumaberaterin. Den Pullover des verstorbenen Ehepartners anziehen, sich ganz bewusst in seinen Lieblingssessel setzen - das tut weh, "auch körperlich", und hilft doch gleichzeitig bei der Bewältigung. Zugleich sind die Erinnerungsstücke ein guter Anknüpfungspunkt für Gespräche über den Toten. "Auch das tut vielen Trauernden gut", sagt Eckardt. Manchmal drängen Freunde und Verwandte, endlich mit Vergangenem abzuschließen. "Das liegt aber meist daran, dass sie selbst verunsichert und traurig sind", glaubt Eckardt. Ihr Rat: auf keinen Fall zu etwas überreden lassen, was man selbst noch nicht möchte. Stattdessen könne man sagen: "Mir hilft der Anblick der Sachen".

An den Respekt für den Verstorbenen muss man laut Kachler auch dann appellieren, wenn sich im Familienkreis Streit um Erinnerungsstücke anbahnt. "Dann sollten sich Angehörige fragen: Was hätte der Tote gewollt?", rät er. Berücksichtigt werden müssen natürlich mögliche erbrechtliche Ansprüche. "Denn sämtlicher Besitz des Toten, auch alle Alltagsgegenstände, sind Bestandteil des Nachlasses, der auf die Erben aufgeteilt wird", erläutert Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.

Gibt es kein Testament, bilden beispielsweise Ehefrau und Kinder eine Erbengemeinschaft: "Dann gehört alles allen gemeinsam, und die Erbengemeinschaft muss über die Verteilung entscheiden." In der Praxis habe sich beispielsweise folgende Methode bewährt: "Jeder darf sich reihum immer ein Teil aussuchen", sagt Steiner. Besser sei natürlich ein Testament, das möglichst konkret formuliert, was wem gehören soll.

Und was geschieht mit den Alltagsgegenständen, die niemand haben will? Der richtige Zeitpunkt, Dinge wegzugeben, ergebe sich meist von ganz allein, sagt Diplom-Psychologe Kachler. Allerdings stehe man vor der Entscheidung, Dinge zu verkaufen oder wegzuwerfen.

"Wenn die akute Trauer langsam zu Ende geht, haben viele Hinterbliebene das Bedürfnis nach Sinngebung: Sie möchten der Situation etwas Gutes abgewinnen", sagt Jo Eckardt. Das gilt auch für den Umgang mit den Hinterlassenschaften. Wohlfahrtsverbände, die getragene Kleidung, Geschirr oder Möbel noch verwerten, können deshalb ein guter Ansprechpartner sein. In vielen Städten unterhalten sie sogenannte Sozialkaufhäuser, in denen Waren aus zweiter Hand günstig angeboten werden.

Literatur: Jo Eckardt: "Ich will dich nicht vergessen: Ein Begleiter durch die Zeit der Trauer und des Abschiednehmens", Gütersloher Verlagshaus, 92 Seiten, 14,95 Euro; Roland Kachler: "Was bei Trauer gut tut: Hilfen für schwere Stunden", Kreuz, 120 Seiten, 9,95 Euro.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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