Viele Angaben sind Pflicht
So müssen beispielsweise Größe, Lage, Ausstattung und Nebenkosten des Zimmers oder Appartements detailliert beschrieben werden. Auch hat der Heimbetreiber die enthaltenen Leistungen genau festzuhalten. Der angehende Heimbewohner muss genau erkennen können, welche Regelleistungen im Heimentgelt enthalten sind und welche Angebote unter Zusatzleistungen fallen. Denn diese dürfe das Haus extra berechnen, erläutert die Deutsche Seniorenliga in Bonn. Häufig seien solche Heimverträge aber sehr kurz gehalten, die Auflistung der Leistungen fehle. Doch nur vertraglich Vereinbartes kann auch im Nachhinein eingefordert werden. Und alle Extras kosten dann auch extra. Der Heimvertrag sollte außerdem Auskunft geben über das Pflegeleitbild, den Umfang von Rehabilitation sowie aktivierender Pflege und ärztlicher Versorgung. Auch Angaben zu den gemeinschaftlichen Einrichtungen, Freizeitangeboten und Mahlzeiten, den Selbstbestimmungsrechten der Bewohner, zu Haftungsfragen sowie zum Ende des Vertragsverhältnisses dürften nicht fehlen, so die Seniorenliga.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare