Radfahren und eScooter sind im Luisenstädtischen Kanal verboten

Auch weiterhin gilt im Luisenstädtischen Kanal (inkl. Engelbecken) und auf dem Michaelkirchplatz ein Fahrverbot für eScooter und Fahrräder. Auch Rikschas, Lastenräder u.ä. sind davon erfaßt. Grundlage ist § 6 des Grünanlagengesetzes des Landes Berlin. 

Wäre nett, wenn sich - zum Schutz der Gartendenkmäler und der Besucher dort - sich die Nutzer der Fahrzeuge daranhalten würden. 

Und noch schöner wäre es, wenn das Ordnungsamt dieses auch durchsetzen würde.  | Foto: Jörg Simon
  • Auch weiterhin gilt im Luisenstädtischen Kanal (inkl. Engelbecken) und auf dem Michaelkirchplatz ein Fahrverbot für eScooter und Fahrräder. Auch Rikschas, Lastenräder u.ä. sind davon erfaßt. Grundlage ist § 6 des Grünanlagengesetzes des Landes Berlin.

    Wäre nett, wenn sich - zum Schutz der Gartendenkmäler und der Besucher dort - sich die Nutzer der Fahrzeuge daranhalten würden.

    Und noch schöner wäre es, wenn das Ordnungsamt dieses auch durchsetzen würde.
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Jörg Simon aus Mitte

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