Landgericht untersagt angekündigte Modernisierung
Denn die Modernisierung, die er seinen Bestandsmietern angekündigt hat, müssen diese so nicht dulden. Die Bewohner der Calvinstraße 21 hätten während der Arbeiten ausziehen müssen und danach für den doppelten Mietpreis in ihre Wohnungen zurückkehren können. In zweiter Instanz hat die Zivilkammer des Landgerichts das nun untersagt. "Ein Etappensieg für uns, wir sind jetzt in einer ganz anderen Position", freut sich der Bewohner Roman Czapara. Gemeinsam mit den anderen fünf noch im Haus verbliebenen Mietparteien kämpft er seit vier Jahren gegen die Maßnahmen eines süddeutschen Investors, die Czapara und seine Nachbarn nur noch als Schikane ansehen. Der Immobilienentwickler hat das Nachbarhaus auf der einen Seite von Grund auf modernisiert, auf der anderen Seite hat er ein neues Wohnhaus gebaut. Dass dadurch das Bad- und Küchenfenster der Mieterin Helga Brandenburger zugemauert wurden, ging bundesweit durch die Presse. Im Hinterhof des 60er-Jahre-Baus ist außerdem eine Tiefgarage errichtet worden. Und auch im Haus selbst sind die Handwerker unterwegs. Der Aufzug war zeitweise ausgebaut, im Treppenhaus liegen Holzbretter. Der Zugang zu den Kellern war teilweise nicht mehr möglich, auch die Toiletten haben zwischenzeitlich nicht funktioniert. Vom Krach im Haus ganz zu schweigen. "Da ist 360 Grad um die Mieter herum die Hölle los", sagt deren Anwalt Holger Franke. Trotzdem hatte die gleiche Kammer, die auch das jüngste Urteil gesprochen hat, in diesem Jahr entschieden, dass die Anwohner ihre Miete nicht mindern dürfen und eine Revision untersagt. Doch die Mieter geben nicht auf: Anwalt Franke will in dieser Frage Verfassungsbeschwerde einlegen.
Auch die andere Seite will weiter kämpfen. Während der jetzigen Verhandlung, bei der dem Eigentümer die angekündigte Modernisierung untersagt wurde, kündigte er bereits einen neuen Anlauf an. "Wir genießen jetzt ein paar Tage unseren Sieg und dann geht der Kampf weiter", stöhnt Czapara. Dass das Gericht jetzt erst einmal in seinem Sinne entschied, führt er auch auf die öffentlich Diskussion in den vorangegangenen Tagen zurück. Die vorsitzende Richterin war in die Kritik geraten, weil sie vermieterfreundliche Kolumnen für eine Grundeigentümerzeitschrift verfasst und Seminare für Vermieter anbietet. Ein Antrag auf Befangenheit war aber abgelehnt worden.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.