Planverfahren für Areal an der Ellen-Epstein-Straße
Das rund eineinhalb Hektar große Areal nördlich der neuen Ellen-Epstein-Straße ist bereits Ende 2006 vom Eisenbahnbundesamt von Bahnbetriebszwecken freigestellt und damit für eine andere städtebauliche Entwicklung zur Verfügung gestellt worden. Das Grundstück, das sich in Privatbesitz befindet, liegt seither brach. Mit dem Beschluss des Bezirksamts, nun ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, könnte sich das bald ändern. Der aufzustellende Bebauungsplan 1-90 soll "zur Schaffung von Arbeitsplätzen", so der Wortlaut im Beschluss, ein Gewerbegebiet ausweisen, in dem sich vorrangig produzierendes Gewerbe ansiedeln soll. "Daher ist vorgesehen, aus städtebaulichen Gründen den Einzelhandel, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten und so weiter auszuschließen", so die Formulierung weiter. In den zurückliegenden Monaten habe es vermehrt Anfragen für Nutzungen und Projekte gegeben, die den städtebaulichen Wunschvorstellungen nicht entsprächen. Daher jetzt die Notwendigkeit eines Bebauungsplans, der "für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches erforderlich" sei. Auf der "Gleislinse" wird also keine wirkliche Ausweitung des Gewerbegebiets stattfinden, wie es auf der südlichen Seite der Ellen-Epstein-Straße in den vergangenen Jahren entstanden ist. Denn dieser Bereich wird durchaus dominiert durch den Einzelhandel, vor allem durch einen Lebensmitteldiscounter und einen Baumarkt.
Der Beschluss des Bezirksamts zur Aufstellung geht einher mit der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden. Bevor die Maßnahmen hierfür beginnen, muss die Bezirksverordnetenversammlung den Beschluss des Bezirksamts nach der Sommerpause allerdings erst einmal offiziell zur Kenntnis nehmen.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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