Falsche Küchen, keine Betreiber
Modulare Flüchtlingsunterkünfte in  der Bäke- und Leonorenstraße weiter leer

Die beiden neu errichteten Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge in der Leonorenstraße und der Bäkestraße sollten schon im vergangenen Sommer eröffnet werden. Doch noch immer stehen sie leer.

In den Unterkünften sollen bis zu 832 Geflüchtete ein Zuhause finden. Doch sie können nicht einziehen. Die Modulare Flüchtlingsunterkunft in der Leonorenstraße sei zwar als Gebäude fertiggestellt, allerdings noch nicht die Außenanlagen, teilt Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) auf Anfrage der Berliner Woche mit. Die Wege seien nicht befahrbar. Somit könnten die Häuser nicht möbliert und ausgestattet werden.

Inzwischen steht aber nach langer Suche ein Betreiber fest: Den Zuschlag hat das Stadtteilzentrum Steglitz erhalten. Der Bezirk begrüßt die Entscheidung auch deshalb, weil es ein lokaler Träger ist. „Das Stadtteilzentrum hat die nötige Kompetenz und bringt sich seit Jahren in besonderem Maße in die Flüchtlingsarbeit im Bezirk ein“, heißt es aus dem Bezirksamt.

Für den Betrieb der MUF Bäkestraße läuft dagegen noch die Ausschreibung. Zudem finden bis Ende Januar größere Umbaumaßnahmen statt. In 70 Wohnungen wurden die Küchenzeilen falsch eingebaut. Auch an den Elektroanlagen werde noch gearbeitet.

Den langen Leerstand bezeichnen viele Bürger und die Parteien in Steglitz-Zehlendorf als Skandal. Die Fraktionen der Grünen, CDU und SPD möchten die Häuser während der kalten Jahreszeit für Obdachlose öffnen. In einem Antrag haben sie das Bezirksamt aufgefordert, sich mit Nachdruck beim Senat dafür einzusetzen. Eine solche Zwischennutzung sei aus mehreren Gründen nicht möglich, so Regina Kneiding. „Erst einmal müssen die Gebäude samt Außenanlagen natürlich auch für Obdachlose fertig gestellt sein und es ist auch ein Betreiber notwendig. Aber vor allem verbietet  das Flüchtlingsbaurecht eine Zwischennutzung.“ Demnach ist die Belegung mit Geflüchteten für einen Zeitraum von drei Jahren bindend.

Grüne, CDU und SPD widersprechen. „Da die beiden Grundstücke sich in einem allgemeinen Wohnungsbaugebiet befinden, sind rechtlich auch andere Nutzungen möglich. Dazu ist lediglich ein neues Genehmigungsverfahren nötig“, erklären die Fraktionen. Der Antrag steht im Januar auf der Tagesordnung der BVV.

Autor:

Karla Rabe aus Steglitz

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