Gericht erklärt An- und Abflüge für rechtswidrig
Das Gericht gab der Klage der Gemeinden Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Wannsee-Anwohnern statt. Das Gericht begründete die Entscheidung mit unzureichenden Risikoabschätzungen im Vorfeld der Festlegung der Routen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). "Das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors wurde nicht hinreichend in den Blick genommen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.Der Bundestagabgeordnete für Steglitz-Zehlendorf, Karl-Georg Wellmann (CDU), begrüßte das Urteil zur Wannseeroute. "Ich habe mich in Gesprächen mit Bürgerinitiativen, dem Bundesverkehrsministerium und dem Bezirksbürgermeister dafür eingesetzt, dass die Bürger Berlins und des Umlandes in möglichst geringem Umfang durch die Flugrouten belastet werden", erklärte er. Der Gerichtsentscheid sei eine Bestätigung gemeinsamer Anstrengungen. In einem Schreiben forderte Wellmann den Direktor des Bundesamtes für Flugsicherung (BAF) auf, die Entscheidung des Gerichtes zu respektieren und keine Rechtsmittel einzulegen. Das BAF hat jedoch schon angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Urteil einzulegen.
Henning Schröder und die Bürgerinitiative Nikolassee freuen sich ebenfalls über das Gerichtsurteil. "Wir sind sehr froh, wenn die Wannseeroute wegfällt, obwohl ich mir wegen des Reaktors eigentlich weniger Sorgen mache", sagte Schröder.
Auch Bürgermeister Norbert Kopp (CDU) ist zufrieden: "Ich begrüße das Urteil sehr und hoffe, dass es Bestand hat."
Wellmann schlägt der Leitung des BAF vor, gemeinsam einen Runden Tisch zu etablieren, um sich mit den Bürgerinitiativen, dem Bund und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden und Bezirke für alternative Flugrouten einzusetzen.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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