Gleichstellung von Seniorenvertretern und Verordneten abgelehnt
Laut Antrag sollte in der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung verankert werden, dass ein Vertreter des Seniorenbeirates an den Verhandlungen der Ausschüsse teilnehmen kann und hier jederzeit ein Rederecht erhält. "Eine solche Vorgehensweise entspricht auch dem Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz", sagt Volker Semler von der SPD-Fraktion. Der Gesetzeswortlaut sei eindeutig und lasse keinen Ermessensspielraum zu, fügte Semler hinzu. "Bei der Verankerung des Rederechts in der Geschäftsordnung geht es um eine deutliches Zeichen der Wertschätzung und des Respekts denen gegenüber, die ehrenamtlich die Interessen der vielen Senioren in unserem Bezirk vertreten", erklärte Semler. Die Seniorenvertreter hätten sich darüber hinaus im Sinne des Seniorenmitwirkungsgesetzes von 2011 verpflichtet, diese Interessen auch in den Ausschüssen der BVV wahrzunehmen. Dazu gehöre auch das Rederecht, das nicht in jeder Sitzung neu beantragt werden muss. "In anderen Berliner Bezirken ist das längst gängige Praxis", stellte Semler für seine Fraktion fest. Die Gegner des Antrages halten das Rederecht dagegen für selbstverständlich und stimmten gegen eine förmliche Aufnahme in die Geschäftsordnung. Die Seniorenvertretung Steglitz-Zehlendorf kritisiert die Ablehnung. Man habe keine Verständnis für das Abstimmungsverhalten der schwarz-grünem Zählgemeinschaft. "Wir halten es von unserem Selbstverständnis her ebenfalls für überflüssig, jedes Mal neu die Genehmigung des Rederechts einholen zu müssen und werden dies ab sofort auch nicht mehr tun", sagt Karin Lau, Vorsitzende des Seniorenbeirates. Sie kündigt weiter an, dass sich die Seniorenvertretung eine Prüfung durch die Fachaufsicht vorbehält. Das Gremium soll untersuchen, inwieweit die Weigerung der Mehrheit der Bezirksverordneten, das Rederecht in der Geschäftsordnung zu verankern, der Intention des Seniorenmitwirkungsgesetzes widerspricht.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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