Gesetz kann Eigentümer zur Aufwertung ihres Grundstücks verpflichten
Das Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften, kurz BIG, wurde im Oktober vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Es gibt Grundeigentümern die Möglichkeit, eigenverantwortlich und gemeinsam mit anderen Akteuren ihren Standort aufzuwerten. Zusatzleistungen, die nicht von der öffentlichen Hand finanziert werden wie Weihnachtsbeleuchtung, erhöhte Sauberkeit und Sicherheit, können durch das BIG gewährleistet werden. Mit dieser gesetzlichen Regelung können sich Eigentümer zu Immobilien- und Standortgemeinschaften zusammenschließen und gemeinsam einen Kosten- und Maßnahmenplan erstellen. Wenn nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer dem Plan widersprechen, wird er in einem Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt. Die Kosten werden auf alle Eigentümer im Gebiet umgelegt.
"Dieses Modell funktioniert in anderen deutschen Städten sehr gut", sagt Michael Pawlik, Chef der Wirtschaftsförderung des Bezirks. BIG gibt es seit 2004 in Deutschland und wurde zuerst in Hamburg angewendet. Auf Grundlage des Gesetzes würden alle Grundeigentümer eines Gebietes oder einer Straße beteiligt und niemand könne mehr von dem Engagement einiger weniger profitieren, erklärt Pawlik. Mit diesem Instrument könnte es gelingen, die Geschäftsstraßen im Bezirk attraktiver zu machen. Vorstellbar wären die Bepflanzung von Mittelstreifen, das Aufstellen von Bänken und Hinweisschildern bis hin zur Gestaltung ganzer Fassaden. Anfang des Jahres sollen alle bezirklichen Standortgemeinschaften zu einer Info-Veranstaltung zum BIG einladen werden. "Wir setzen auf die Kraft des Gesetzes und hoffen, damit die Grundstückseigentümer ins Boot zu bekommen", so Pawlik. Modellhaft für BIG könnte dagegen die Ladenstraße Onkel-Toms-Hütte sein. "Hier gibt es eine überschaubare Anzahl von Eigentümer, die auch eine Verbesserung des Standortes wollen."
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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